Geschäftsbedingungen vom Biohotel
REISERÜCKTRITT
1. Der Gastaufnahme-Vertrag
- Erst mit der Aufforderung um eine verbindliche Buchung und dem Versand der Reservierungsbestätigung kommt eine feste Buchung zustande. Bei kurzfristigen Buchungen ist auch eine ausdrücklich ausgesprochene mündliche Reservierung notwendig.
- Der Gastaufnahme-Vertrag ist geschlossen sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist.
- Ist eine schriftliche Zusage nicht mehr möglich, wie bei kurzfristigen Buchungen, ist eine ausdrücklich ausgesprochene mündliche Reservierung notwendig.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Partner zur Erfüllung.
- Der Gast verpflichtet sich bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten Preis zu bezahlen.
2. Rücktrittfristen
- Stornierungen: Bei kurzfristigen Stornierungen stützen wir uns auf den Beherbergungsvertrag des Deutschen Hotel- & Gaststättenverbandes (DEHOGA)
- AGB`s Hotelverband Deutschland (deutsch ).
Unsere aktuellen Storno-Bedingungen
Damit Sie Ihren Urlaub entspannt planen können, haben wir unsere Stornobedingungen wie folgt angepasst:
- bis 6 Wochen vor Anreise -> Kostenfreie stornierung
- bis 4 Wochen vor Anreise -> 60% des Reisepreises
- bis 2 Wochen vor Anreise -> 100% des Reisepreises (abzüglich 20% nicht erbrachter Leistung)
- Für eine kurzfristigere Stornomöglichkeit empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung.
- Alle obigen Sätze gelten abzüglich der unter Ziffer 4.3 (in den AGB´s) erwähnten Prozentsätze.
- Der Gast kann sich bis Mietbeginn durch Dritte ersetzen lassen.
- Diese treten dann in den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten ein.
- Diese Umbuchung ist kostenfrei.
- Umbuchung
- Eine Kostenfreie Umbuchung ist nur im Falle eines Kompletten „Lockdowns“ ohne Stornogebühren zulässig.
- Falls Ihr schon verschobener Urlaub bereits in eine Stonofrist gefallen ist, werden wir die anfallenden Stornogebühren einfordern müssen, sobald Sie Ihren Urlaub ein weiteres mal stornieren wollen.
- Sollte das Hotel aufgrund eines Lockdowns geschlossen sein, fallen selbstverständlich zu keiner Zeit Kosten an! Weiter unten finden Sie die Regelungen aus dem letzten Sommer, welche wohl auch für dieses Jahr so oder so ähnlich gelten werden. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen auch gerne persönlich.Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!Stornobedingung in Coronazeiten
Wir empfehlen eine Reisekostenrücktritts-Versicherung innerhalb der ersten Woche nach Buchung abzuschließen.
- Die Reiserücktrittversicherung muss mit der Buchung erfolgen bzw. spätestens 3 Tage nach der Buchung erfolgen.
- Das Formular können wir mit der Post zusenden oder Sie schließen hier online einen entsprechenden Reiseschutz ab:
ELVIA Reiseschutz – Hier online Hotel-Stornoversicherung abschließen
3. Check-In und Check-Out
- Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
- Am Abreisetag stehen die Zimmer bis 10.30 Uhr zur Verfügung.
4. Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist der Betriebsort
5. Zahlungsbedingung
- Anzahlung 300,00 € bei Bestätigung. Kurzfristige Buchungen keine Anzahlung.
- Rest-Reisepreis der gebuchten Leistung bei Anreise in Bar oder per Lastschrift.
- Wir akzeptieren EC-Kartenzahlung.
Änderungen vorbehalten!